I. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle Leistungen, die Hermann- Josef Trabert (Geschäftsbezeichnung: Villa am Bahnhof) gegenüber Gästen oder sonstigen Vertragspartnern erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Zimmern und sonstigen Räumlichkeiten. Hermann- Josef Trabert ist berechtigt, Leistungen und Lieferungen durch Dritte zu erbringen.

1.2. Gäste im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachstehend „BGB“ genannt).

1.3. Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Arten von Verträgen, die mit Hermann- Josef Trabert abgeschlossen werden.

1.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter dem Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

II. Vertragspartner und Vertragsabschluss

2.1. Die Vertragspartner sind Hermann- Josef Trabert und der Gast.

2.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des mündlichen oder schriftlichen Antrages des Gastes durch Hermann- Josef Trabert zustande. Hermann- Josef Trabert steht es frei, die Zimmerbuchung mündlich, schriftlich, in Textform oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist – durch ein konkludentes Handeln in der Form der Bereitstellung der Räumlichkeiten zu bestätigen.

2.3. Bei einer vorhergehenden Buchungsanfrage des Gastes oder eines für den Gast handelnden Dritten kommt der Vertrag mit der entsprechenden Buchungsbestätigung von Hermann- Josef Trabert zustande.

2.4. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet der Gast von Hermann- Josef Trabert gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Hermann- Josef Trabert eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.5. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und Hermann- Josef Trabert dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder die angebotene Leistung in Anspruch nimmt. Ist der Gast Verbraucher, gilt das nur, wenn er in der Bestätigung auf diese Folge hingewiesen wurde.

III. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

3.1. Hermann- Josef Trabert ist verpflichtet, die von dem Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

3.3. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

3.4. Am vereinbarten Abreisetag ist die Wohnung von Hermann- Josef Trabert spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Hermann- Josef Trabert aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass Hermann- Josef Trabert kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

4.1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Hermann- Josef Trabert zu zahlen. Dies gilt auch für die von dem Gast direkt oder über Hermann- Josef Trabert beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und von Hermann- Josef Trabert verauslagt werden.

4.2. Die Leistungen und die Preise von Hermann- Josef Trabert ergeben sich aus der Reservierungs- bzw. aus der Auftragsbestätigung. Sofern die Reservierung nicht bestätigt wurde, gelten die jeweiligen Tagespreise von Hermann- Josef Trabert.

4.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht von dem Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxen oder Kulturförderabgaben.

4.4. Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst, höchstens jedoch um 10%. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

4.5. Hermann- Josef Trabert kann seine Zustimmung zu einer von dem Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von Hermann- Josef Trabert oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen von Hermann- Josef Trabert erhöht.

4.6. Rechnungen von Hermann- Josef Trabert ohne ein Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab dem Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Hermann- Josef Trabert kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit von dem Gast verlangen. Bei einem Zahlungsverzug ist Hermann- Josef Trabert berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Hermann- Josef Trabert bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4.7. Hermann- Josef Trabert ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

4.8. In unbegründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Hermann- Josef Trabert berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.9. Hermann- Josef Trabert ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes von dem Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß der vorstehenden Ziffer 4.7 und/oder Ziffer 4.8 geleistet wurde.

4.10. Für jede Mahnung nach dem Eintritt des Verzuges wird eine Mahngebühr in Höhe von 8 Euro erhoben. Ist der Gast Verbraucher, steht es ihm frei nachzuweisen, dass Hermann- Josef Trabert ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.11. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Hermann- Josef Trabert aufrechnen oder verrechnen.

V. Gruppenbuchungen / Abrufkontingente

5.1. Bei Gruppenbuchungen ist Hermann- Josef Trabert die endgültige Anzahl an Gästen  durch den Besteller mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

5.2. Bei Abrufkontingenten für Gruppen rufen die Gäste Hermann- Josef Trabert zur vereinbarten Rate/Kategorie bis acht Wochen vor Anreise selbst ab. Danach fällt die nicht abgerufene Ferienwohnung wieder in die freie Verfügbarkeit von Hermann- Josef Trabert zurück.

5.3. Im Übrigen gelten für Gruppenbuchungen/Abrufkontingente die Stornierungsbedingungen gemäß Abschnitt 6.

5.4. Der Besteller haftet für die Buchung der angegebenen Gäste. Hermann- Josef Trabert kann von dem Besteller von Hermann- Josef Trabert die Stellung einer angemessenen Sicherheit (Anzahlung, Kaution, Bürgschaft) verlangen.

VI. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Hermann- Josef Trabert)

6.1. Reservierungen des Gastes sind für beide Vertragspartner grundsätzlich bindend. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit Hermann- Josef Trabert geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht in dem Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Hermann- Josef Trabert der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils schriftlich erfolgen.

6.2. Sofern zwischen Hermann- Josef Trabert und dem Gast ein Termin zur kostenlosen Stornierung vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsoder Schadenersatzansprüche von Hermann- Josef Trabert auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber Hermann- Josef Trabert schriftlich ausübt.

6.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt Hermann- Josef Trabert einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Hermann- Josef Trabert den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Hermann- Josef Trabert hat die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird die Ferienwohnung nicht anderweitig vermietet, so kann Hermann- Josef Trabert den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dieser Anspruch von Hermann- Josef Trabert nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

6.4. Im Allgemeinen gelten die in den jeweiligen Buchungsportalen (booking.com, etc.) festgelegten Stornierungsbedingungen.

6.5. Sollten keine Stornierungsbedingungen festgelegt sein, gelten die folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bei Buchungen kann die Ferienwohnung bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Anreise oder Nicht-Anreise („no-show“) werden 90% des vereinbarten Zimmerpreises in Rechnung gestellt.
  • Bei Abrufkontingenten gelten die gleichen Stornierungsbedingungen wie für Gruppenbuchungen.

VII. Rücktritt von Hermann- Josef Trabert

7.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Hermann- Josef Trabert in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegt und der Gast auf Rückfrage von Hermann- Josef Trabert mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

7.2. Wird eine gemäß Ziffer 4.7 und/oder Ziffer 4.8 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von Hermann- Josef Trabert gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Hermann- Josef Trabert ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.3. Ferner ist Hermann- Josef Trabert berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere von Hermann- Josef Trabert nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • die Ferienwohnung schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wird; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • Hermann- Josef Trabert begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hermann- Josef Trabert in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Hermann- Josef Trabert zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • vertragsgegenständliche Räumlichkeiten entgegen Ziffer 10.1 ohne die vorherige Zustimmung von Hermann- Josef Trabert untervermietet werden.

7.4. Der berechtigte Rücktritt Hermann- Josef Trabert begründet keinen Anspruch des Gastes auf einen Schadenersatz.

VIII. Haftung von Hermann- Josef Trabert

8.1. Hermann- Josef Trabert haftet dem Gast nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Ausnahmsweise haftet es für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, und bei Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung von Hermann- Josef Trabert für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Hermann- Josef Trabert auftreten, wird Hermann- Josef Trabert bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.2. Für eingebrachte Sachen und dessen Verlustes haftet Hermann- Josef Trabert nicht.

8.3. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Hermann- Josef Trabert übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Hermann- Josef Trabert haftet hierbei nur nach der Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 5.

8.4. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch Hermann- Josef Trabert eingesetzten Unternehmen, Subunternehmen und Erfüllungsgehilfen.

IX. Verjährung

9.1. Alle Ansprüche gegen Hermann- Josef Trabert verjähren grundsätzlich in sechs Monaten, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

9.2. Schadenersatzansprüche verjähren Kenntnis abhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadenersatzansprüche verjähren Kenntnis unabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Hermann- Josef Trabert beruhen.

X. Sonstige Bestimmungen

10.1. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von Hermann- Josef Trabert.

10.2. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Hermann- Josef Trabert und Zahlung eines Zuschlags mitgebracht werden.

10.3. Schriftliche oder telefonische Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt, sofern sie datenschutzrechtlich zulässig sind. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind, außer in den Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.

10.4. Fundsachen werden nur auf Anfrage des Gastes nach dessen Legitimation nachgesandt. Sie werden von Hermann- Josef Trabertf sechs Monate aufbewahrt. Nach dieser Frist werden Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.

10.5. Schriftliche Nachrichten, verschlossene Post und Warensendungen für Gäste behandelt Hermann- Josef Trabert mit größtmöglicher Sorgfalt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen eine Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

XI. Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen mindestens in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

11.2. Erfüllungs- und Zahlungsort für beide Seiten ist Fulda.

11.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

11.4. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird Fulda vereinbart, soweit dies zulässig ist.

11.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Fulda, 11.02.2021